Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Kurz gesagt

Wir beraten kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere aus Medien, Film und Tech, bei Gründung, Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerfragen und Anteilsübertragungen sowie bei Konflikten zwischen Gesellschaftern.

Leistungen im Gesellschaftsrecht

  • Gründung von GmbH, UG, GbR und Kommanditgesellschaften
  • Gesellschaftsverträge, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen
  • Geschäftsführer-Dienstverträge und Haftungsfragen
  • Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen
  • Gesellschafterversammlungen und Beschlüsse
  • Gesellschafterstreitigkeiten und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Projektgesellschaften und Joint Ventures, z. B. für Film-Koproduktionen

Warum ist eine Gesellschaftervereinbarung wichtig?

Die Satzung einer GmbH ist öffentlich im Handelsregister einsehbar. Vertrauliche Regelungen – etwa zu Mitarbeit, Vesting, Vorkaufsrechten, Mitverkaufspflichten oder Bewertung bei Ausscheiden – werden deshalb oft in einer separaten Gesellschaftervereinbarung getroffen. Sie verhindert, dass ein Streit zwischen Gesellschaftern das Unternehmen lähmt.

Häufige Fragen

Haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?

Grundsätzlich haftet die GmbH. Der Geschäftsführer kann aber persönlich haften, wenn er seine Pflichten verletzt – etwa bei verspätetem Insolvenzantrag, nicht abgeführten Sozialabgaben oder Steuern.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.