Wir beraten kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere aus Medien, Film und Tech, bei Gründung, Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerfragen und Anteilsübertragungen sowie bei Konflikten zwischen Gesellschaftern.
Leistungen im Gesellschaftsrecht
- Gründung von GmbH, UG, GbR und Kommanditgesellschaften
- Gesellschaftsverträge, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen
- Geschäftsführer-Dienstverträge und Haftungsfragen
- Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen
- Gesellschafterversammlungen und Beschlüsse
- Gesellschafterstreitigkeiten und Ausscheiden von Gesellschaftern
- Projektgesellschaften und Joint Ventures, z. B. für Film-Koproduktionen
Warum ist eine Gesellschaftervereinbarung wichtig?
Die Satzung einer GmbH ist öffentlich im Handelsregister einsehbar. Vertrauliche Regelungen – etwa zu Mitarbeit, Vesting, Vorkaufsrechten, Mitverkaufspflichten oder Bewertung bei Ausscheiden – werden deshalb oft in einer separaten Gesellschaftervereinbarung getroffen. Sie verhindert, dass ein Streit zwischen Gesellschaftern das Unternehmen lähmt.
Häufige Fragen
Haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Grundsätzlich haftet die GmbH. Der Geschäftsführer kann aber persönlich haften, wenn er seine Pflichten verletzt – etwa bei verspätetem Insolvenzantrag, nicht abgeführten Sozialabgaben oder Steuern.
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.