Wirtschaftsrecht

Beratung von Start-ups

Kurz gesagt

Wir begleiten Start-ups von der Gründung bis zur Finanzierungsrunde – mit besonderem Fokus auf Medien-, Kreativ- und Tech-Unternehmen. Dabei verbinden wir Gesellschafts- und Vertragsrecht mit dem Schutz geistigen Eigentums: Marke, Software, Inhalte und Daten sind oft das wertvollste Kapital eines Start-ups.

Wobei unterstützen wir Start-ups?

  • Wahl der Rechtsform (GmbH, UG, GbR) und Gründung
  • Gesellschaftervereinbarung: Vesting, Leaver-Regelungen, Stimmrechte, Exit
  • Mitarbeiterbeteiligung (ESOP / VSOP)
  • Investorenverträge, Business-Angel- und Seed-Finanzierungen
  • Markenanmeldung und Domainsicherung (Markenrecht)
  • Rechte an Software und Inhalten sichern (Softwareverträge)
  • AGB, Datenschutz und Website (E-Commerce)
  • Verträge mit Freelancern, Agenturen, Kunden und Partnern

Welche Fehler machen Gründer am häufigsten?

Die Klassiker: keine schriftliche Gesellschaftervereinbarung, ungeklärte Rechte an Code und Designs von Freelancern oder Mitgründern, eine nicht geprüfte Marke, die später mit älteren Rechten kollidiert, und kopierte AGB oder Datenschutzerklärungen. Diese Punkte fallen spätestens in der Due Diligence eines Investors auf – und kosten dann Bewertung.

Häufige Fragen

Ist eine UG oder eine GmbH besser für mein Start-up?

Die UG erlaubt die Gründung mit sehr geringem Stammkapital, muss aber Rücklagen bilden und wirkt auf manche Geschäftspartner weniger etabliert. Die GmbH benötigt 25.000 Euro Stammkapital (davon mindestens die Hälfte bei Gründung einzuzahlen). Die Wahl hängt von Finanzierung und Geschäftsmodell ab.

Kann ich eine GmbH online gründen?

Ja. Seit August 2022 ist die Gründung einer GmbH per Videokommunikation beim Notar möglich.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.