IT-Recht

Datenschutzrecht (DSGVO)

Kurz gesagt

Wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung der DSGVO und vertreten sie bei Abmahnungen, Auskunftsverlangen, Schadensersatzforderungen und Bußgeldverfahren. Außerdem helfen wir beim Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Leistungen im Datenschutzrecht

  • Datenschutzerklärungen, Einwilligungen und Cookie-Banner
  • Auftragsverarbeitungsverträge und Datentransfers in Drittländer
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzepte
  • Abwehr von Datenschutz-Abmahnungen und Schadensersatzforderungen (Art. 82 DSGVO)
  • Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)
  • Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden und in Bußgeldverfahren
  • Datenschutz bei KI-Anwendungen
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Wie hoch können DSGVO-Bußgelder sein?

Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In der Praxis orientieren sich Behörden an Schwere, Dauer, Verschulden und Kooperation. Eine frühzeitige, gut vorbereitete Stellungnahme wirkt sich häufig mildernd aus.

Was tun bei einem Datenschutzvorfall?

Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten müssen in der Regel binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden (Art. 33 DSGVO); bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu informieren. Dokumentieren Sie den Vorfall sofort und holen Sie rechtlichen Rat ein.

Häufige Fragen

Muss ich auf ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO antworten?

Ja, grundsätzlich innerhalb eines Monats. Die Frist kann in Ausnahmefällen verlängert werden. Unvollständige oder verspätete Auskünfte können Schadensersatz- und Bußgeldrisiken auslösen.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.