IT-Recht

Domainrecht

Kurz gesagt

Eine Domain kann Marken-, Namens- oder Unternehmenskennzeichenrechte Dritter verletzen – und umgekehrt können Sie gegen Domains vorgehen, die Ihre Rechte verletzen. Wir prüfen Domains und Kennzeichen vor der Registrierung, melden Schutzrechte an und vertreten Sie bei Domainstreitigkeiten.

Leistungen im Domainrecht

  • Prüfung von Domain- und Markennamen vor Registrierung
  • Anmeldung von Marken als Schutz für Domain und Unternehmen
  • Vorgehen gegen Domaingrabbing und Tippfehler-Domains
  • DENIC-Dispute-Eintrag für .de-Domains
  • UDRP-Verfahren für generische Top-Level-Domains (.com, .net usw.)
  • Domainkauf- und Domainübertragungsverträge

Wie bekomme ich eine Domain zurück, die mein Name oder meine Marke ist?

Bei .de-Domains kann ein Dispute-Eintrag bei der DENIC verhindern, dass die Domain während des Streits übertragen wird. Anschließend wird der Anspruch gegenüber dem Inhaber geltend gemacht. Bei .com und anderen generischen Domains steht mit dem UDRP-Verfahren ein schnelles außergerichtliches Verfahren zur Verfügung, wenn die Domain bösgläubig registriert und genutzt wird.

Häufige Fragen

Schützt die Registrierung einer Domain meinen Namen?

Nicht ausreichend. Eine Domain begründet kein Markenrecht. Wer einen Namen dauerhaft absichern will, sollte ihn zusätzlich als Marke anmelden.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.