Reputationsmanagement

Gegen falsche Berichterstattung vorgehen

Kurz gesagt

Gegen unwahre oder unzulässige Berichte in Zeitungen, Online-Medien, TV oder Blogs können Sie Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung, Widerruf und bei schweren Verletzungen Geldentschädigung verlangen. Die wichtigste Regel: schnell handeln, denn Eilverfahren und Gegendarstellung sind zeitgebunden.

Welche Mittel gibt es gegen einen Artikel?

  • Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung an Verlag oder Sender
  • Einstweilige Verfügung – schnelle gerichtliche Untersagung, oft innerhalb weniger Tage
  • Gegendarstellung nach Landespresserecht bzw. Medienstaatsvertrag
  • Berichtigung / Widerruf bei nachweislich unwahren Tatsachen
  • Löschung oder Anonymisierung in Online-Archiven
  • Geldentschädigung bei schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Was kann ich tun, bevor ein Artikel erscheint?

Erhalten Sie eine Presseanfrage mit Vorwürfen, ist das der wichtigste Moment. Eine durchdachte Stellungnahme – oder ein anwaltliches Schreiben, das die Redaktion auf Unwahrheiten hinweist – kann eine rechtswidrige Veröffentlichung verhindern. Mehr dazu unter Presse- und Äußerungsrecht.

Häufige Fragen

Wie viel Zeit habe ich für eine einstweilige Verfügung?

Die Gerichte verlangen Dringlichkeit. Wer länger als etwa einen Monat nach Kenntnis wartet, riskiert, dass der Eilantrag abgelehnt wird.

Kostet mich ein Vorgehen gegen einen großen Verlag viel Geld?

Ist der Anspruch begründet, muss der Verlag in der Regel die Anwaltskosten erstatten. Ein Kostenrisiko besteht vor allem bei unklarer Sach- oder Rechtslage – dazu erhalten Sie vorab eine Einschätzung.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.