IT-Recht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um Software, IT-Projekte, Cloud-Dienste, Internet, Datenschutz und künstliche Intelligenz. Wir gestalten und verhandeln IT-Verträge, begleiten Projekte von der Ausschreibung bis zur Abnahme und vertreten Mandanten in IT-Streitigkeiten – für Anbieter wie für Anwender.
Tätigkeitsbereiche im IT-Recht
Jeder Bereich hat eine eigene Unterseite mit Antworten auf die häufigsten Fragen:
Für wen ist die Beratung im IT-Recht gedacht?
Für Softwarehäuser, Agenturen, SaaS-Anbieter und App-Entwickler, für mittelständische Unternehmen, die IT einkaufen oder auslagern, für Online-Händler sowie für Start-ups, die ein digitales Geschäftsmodell aufbauen. Unsere Beratung verbindet IT-Recht mit Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht – aus einer Hand.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Anwalt für IT-Recht oder reicht ein Vertragsmuster?
Muster decken selten das konkrete Projekt ab: Leistungsbeschreibung, Abnahme, Nutzungsrechte am Quellcode, Haftung und Datenschutz müssen zum Vorhaben passen. Fehler an dieser Stelle sind die häufigste Ursache von IT-Streitigkeiten.
Beraten Sie auch bei Datenschutz und KI?
Ja. Datenschutzrecht nach DSGVO und die rechtlichen Anforderungen an den Einsatz künstlicher Intelligenz (EU AI Act) gehören zu den Kernbereichen.
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.