Google und andere Bewertungsportale müssen eine Bewertung prüfen und in der Regel entfernen, wenn Sie konkret darlegen, dass kein Kundenkontakt bestand oder die Bewertung unwahre Tatsachen, Beleidigungen oder Schmähkritik enthält. Eine anwaltlich begründete Beanstandung ist deutlich erfolgreicher als die einfache Meldefunktion.
Welche Bewertungen müssen gelöscht werden?
- Fake-Bewertungen: Der Bewerter war nie Kunde, Patient oder Gast.
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: z. B. „Die Ware kam nie an“, obwohl sie zugestellt wurde.
- Schmähkritik und Beleidigungen: Herabsetzung der Person statt Auseinandersetzung mit der Sache.
- Bewertungen von Wettbewerbern oder ehemaligen Mitarbeitern, die als Kunden auftreten.
- Bewertungen mit personenbezogenen Daten Dritter oder aus der Privatsphäre.
Wie wird eine Google-Bewertung gelöscht?
Zunächst wird die Bewertung gesichert und rechtlich geprüft. Dann erhält der Plattformbetreiber eine konkrete, begründete Beanstandung. Nach der Rechtsprechung muss das Portal daraufhin beim Bewerter nachfragen und sich den Kundenkontakt belegen lassen. Kann oder will der Bewerter das nicht, ist die Bewertung zu entfernen. Seit 2024 verpflichtet zudem der Digital Services Act große Plattformen zu einem geordneten Melde- und Abhilfeverfahren. Reagiert die Plattform nicht, kann die Löschung gerichtlich durchgesetzt werden.
Welche Portale?
Google (Google Maps / Unternehmensprofil), Jameda, Kununu, Yelp, Trustpilot, Tripadvisor, Holidaycheck, ProvenExpert, Amazon, eBay sowie Branchenportale.
Soll ich auf eine negative Bewertung antworten?
Eine sachliche, kurze Antwort kann sinnvoll sein – bei rechtswidrigen Bewertungen sollten Sie aber vorher prüfen lassen, ob Ihre Antwort die spätere Löschung erschwert (z. B. wenn Sie einen Kundenkontakt unbeabsichtigt bestätigen). Niemals sollten Sie persönliche Daten des Bewerters veröffentlichen.
Häufige Fragen
Kann ich eine 1-Stern-Bewertung ohne Text löschen lassen?
Häufig ja. Auch reine Sternebewertungen ohne Text enthalten die Behauptung eines Kundenkontakts. Bestand dieser nicht, muss die Plattform nach einer Beanstandung prüfen und die Bewertung in der Regel entfernen.
Muss ich wissen, wer die Bewertung geschrieben hat?
Nein. Es genügt, dass Sie den Bewerter nicht als Kunden identifizieren können und dies darlegen. Die Prüflast verlagert sich dann auf die Plattform.
Was kostet die Löschung einer Bewertung?
Für die außergerichtliche Löschung einzelner Bewertungen bieten wir auf Anfrage transparente Pauschalen an. Fragen Sie nach einer Einschätzung.
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.