Wirtschaftsrecht

Markenrecht und Wettbewerbsrecht

Kurz gesagt

Eine eingetragene Marke schützt Ihren Namen, Ihr Logo oder Ihren Produktnamen gegen Nachahmer. Wir recherchieren, melden an und verteidigen Marken und beraten zum Wettbewerbsrecht (UWG) – von zulässiger Werbung bis zur Abmahnung unlauterer Wettbewerber.

Leistungen im Markenrecht

  • Markenrecherche vor Anmeldung (Kollisionsprüfung)
  • Anmeldung beim DPMA (deutsche Marke) und EUIPO (Unionsmarke)
  • Überwachung und Widerspruch gegen jüngere Marken
  • Vorgehen gegen Markenverletzungen und Abwehr von Markenabmahnungen
  • Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen

Leistungen im Wettbewerbsrecht

  • Prüfung von Werbekampagnen, Claims und Gewinnspielen
  • Influencer-Marketing und Kennzeichnung von Werbung
  • Vergleichende Werbung, Umweltwerbung („Green Claims“)
  • Abmahnung von Wettbewerbsverstößen und Abwehr von Abmahnungen
  • Rechtliche Begleitung aktiver Imagepflege von Unternehmen (Reputationsmanagement)

Wie lange dauert eine Markenanmeldung beim DPMA?

Ohne Beanstandungen wird eine deutsche Marke häufig innerhalb weniger Monate eingetragen; ein beschleunigtes Verfahren ist gegen Gebühr möglich. Nach der Veröffentlichung der Eintragung können Inhaber älterer Marken drei Monate lang Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die amtliche Gebühr beim DPMA beträgt für eine Marke mit bis zu drei Klassen bei elektronischer Anmeldung derzeit 290 Euro. Hinzu kommen Kosten für Recherche und anwaltliche Beratung, die vorab transparent angeboten werden.

Muss ich meine Marke benutzen?

Ja. Wird eine eingetragene Marke fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt, kann sie auf Antrag gelöscht werden und ist gegenüber Dritten nur eingeschränkt durchsetzbar.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.