Medienrecht

Verlagsrecht

Kurz gesagt

Das Verlagsrecht regelt die Beziehung zwischen Autor und Verlag: Welche Rechte der Verlag erhält, welche Pflichten er hat und wie der Autor vergütet wird. Wir prüfen und verhandeln Verlagsverträge für Autoren, Herausgeber, Übersetzer und Illustratoren und beraten Verlage bei der Vertragsgestaltung und Rechteauswertung.

Leistungen im Verlagsrecht

  • Prüfung und Verhandlung von Verlags-, Herausgeber-, Übersetzer- und Illustratorenverträgen
  • Nebenrechte: Taschenbuch, E-Book, Hörbuch, Übersetzung, Verfilmung
  • Honorare, Vorschüsse, Abrechnungen und Nachvergütung
  • Rückruf von Rechten bei Nichtausübung (§ 41 UrhG)
  • Self-Publishing- und Plattformverträge
  • Äußerungsrechtliche Prüfung von Manuskripten vor Veröffentlichung

Worauf sollten Autoren beim Verlagsvertrag achten?

Besonders wichtig sind der Umfang der eingeräumten Rechte (nur Buch oder auch Film-, Hörbuch- und Übersetzungsrechte?), die Beteiligung an Nebenrechtserlösen, die Höhe des Honorars pro verkauftem Exemplar, die Verrechnung von Vorschüssen, Abrechnungsfristen und die Frage, wann die Rechte zurückfallen, wenn das Buch vergriffen ist.

Kann ich meine Rechte vom Verlag zurückholen?

Unter Umständen ja. Wertet ein Verlag ein ausschließliches Nutzungsrecht nicht oder nur unzureichend aus, kann der Urheber es nach Ablauf bestimmter Fristen und einer Nachfristsetzung zurückrufen (§ 41 UrhG). Auch vertragliche Rückfallklauseln sind häufig. Ob und wie das im konkreten Fall möglich ist, sollte vor einer Erklärung geprüft werden.

Häufige Fragen

Was ist ein üblicher Honorarsatz für Autoren?

Das hängt von Genre, Ausgabe und Verlag ab. Für Hardcover werden häufig prozentuale Beteiligungen am Nettoladenpreis vereinbart; bei E-Books wird oft am Nettoerlös des Verlags beteiligt. Die Vergütung muss insgesamt angemessen sein (§ 32 UrhG).

Gibt es einen Mustervertrag für Verlage?

Ja, es gibt einen zwischen Autorenverband und Verlegern ausgehandelten Normvertrag für belletristische Werke. Er ist eine gute Orientierung, aber nicht verbindlich – viele Verlage weichen davon ab.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.