Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok, YouTube oder X müssen rechtswidrige Inhalte nach einer hinreichend konkreten Meldung prüfen und entfernen. Grundlage sind das Persönlichkeitsrecht und seit 2024 der Digital Services Act (DSA). Parallel kann gegen den Verfasser auf Unterlassung vorgegangen und bei Straftaten Anzeige erstattet werden.
Welche Inhalte können gelöscht werden?
- Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung
- Unwahre Behauptungen über Personen oder Unternehmen
- Fotos und Videos ohne Einwilligung (Recht am eigenen Bild)
- Veröffentlichung privater Daten (Adresse, Telefonnummer – „Doxing“)
- Fake-Profile und Identitätsmissbrauch
- Urheberrechtsverletzungen (fremde Fotos, Videos, Musik)
Wie gehe ich konkret vor?
- Beweise sichern: Screenshot mit Profilnamen, URL, Datum; Link zum Beitrag kopieren.
- Nicht öffentlich reagieren – das verbreitet den Inhalt oft weiter.
- Meldung an die Plattform über das DSA-Meldeformular, möglichst mit rechtlicher Begründung.
- Anwaltliche Aufforderung an Plattform und Verfasser, wenn die Meldung erfolglos bleibt.
- Gerichtliche Durchsetzung und ggf. Strafanzeige.
Kann ich herausfinden, wer hinter einem anonymen Profil steckt?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Bei der Verletzung absolut geschützter Rechte durch strafbare Inhalte kann über ein gerichtliches Verfahren Auskunft über Bestandsdaten des Nutzers verlangt werden (§ 21 TDDDG). Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen
Was bringt der Digital Services Act für Betroffene?
Der DSA verpflichtet Plattformen zu leicht zugänglichen Meldeverfahren, zur zeitnahen Prüfung und zur Begründung ihrer Entscheidungen. Gegen Entscheidungen der Plattform gibt es ein internes Beschwerdeverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung.
Soll ich Strafanzeige erstatten?
Bei Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung oder der Verbreitung intimer Aufnahmen kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Zivilrechtliche Löschung und Strafverfolgung schließen sich nicht aus.
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.