Nach dem „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO) können Sie von Suchmaschinen wie Google oder Bing verlangen, Treffer zu Ihrem Namen auszulisten, wenn diese unrichtig, veraltet, unerheblich oder unverhältnismäßig in Ihre Privatsphäre eingreifen. Die Suchmaschine muss Ihr Interesse gegen das öffentliche Informationsinteresse abwägen.
Wann muss Google ein Suchergebnis entfernen?
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu „Google Spain“ (2014) sind Suchmaschinen für die Verlinkung personenbezogener Informationen verantwortlich. Eine Auslistung kommt insbesondere in Betracht bei
- nachweislich unwahren Informationen,
- lange zurückliegenden Ereignissen ohne fortbestehendes öffentliches Interesse (z. B. alte Verfahren, Insolvenzen),
- sensiblen Daten (Gesundheit, Sexualleben, religiöse Überzeugung),
- Informationen über Minderjährige,
- Inhalten, die bereits an der Quelle rechtswidrig sind.
Wird der Artikel dadurch gelöscht?
Nein. Die Auslistung entfernt nur den Treffer bei der Suche nach Ihrem Namen. Der Ursprungsartikel bleibt bestehen. Deshalb wird oft parallel gegen den Betreiber der Quelle vorgegangen – etwa gegen ein Online-Archiv, das einen alten Bericht anonymisieren oder für Suchmaschinen sperren soll.
Wie gehe ich vor?
Google bietet ein Formular für Auslistungsanträge an. Die Erfolgsaussichten steigen deutlich, wenn der Antrag die rechtliche Abwägung konkret begründet. Lehnt Google ab, stehen Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht und der Weg zu den Gerichten offen.
Häufige Fragen
Gilt die Auslistung weltweit?
Grundsätzlich wirkt eine Auslistung aufgrund der DSGVO für die europäischen Versionen der Suchmaschine. Eine weltweite Auslistung kann nicht ohne Weiteres verlangt werden.
Kann ich auch Bilder aus der Google-Bildersuche entfernen lassen?
Ja. Für Bilder gelten dieselben Grundsätze; hinzu kommt das Recht am eigenen Bild. Für intime Bilder und Bilder Minderjähriger bietet Google zusätzliche Meldewege.
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.