IT-Recht

Softwareverträge und App-Entwicklung

Kurz gesagt

Wir erstellen und prüfen Softwareerstellungs-, Softwarelizenz- und Softwareüberlassungsverträge und beraten zum rechtlichen Schutz von Software und Apps. Im Mittelpunkt steht die Frage: Wer darf die Software wie nutzen, weiterentwickeln und verwerten?

Welche Softwareverträge gibt es?

  • Softwareerstellungsvertrag: Individualentwicklung für einen Auftraggeber
  • Softwarelizenzvertrag: Einräumung von Nutzungsrechten (z. B. Anzahl Nutzer, Laufzeit, Territorium)
  • Softwareüberlassungsvertrag: Kauf oder Miete von Standardsoftware
  • Pflege- und Supportverträge mit Reaktionszeiten und Updates
  • Escrow-Vereinbarungen zur Hinterlegung des Quellcodes
  • App-Entwicklungsverträge und Vereinbarungen mit App-Stores

Wie ist Software rechtlich geschützt?

Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt (§§ 69a ff. UrhG) – auch der Quellcode und das Entwurfsmaterial. Ideen und Algorithmen als solche sind dagegen nicht geschützt. Zusätzlicher Schutz kann über Geschäftsgeheimnisse, Marken und im Einzelfall Patente erreicht werden. Bei angestellten Entwicklern stehen die vermögensrechtlichen Befugnisse grundsätzlich dem Arbeitgeber zu; bei freien Entwicklern muss das vertraglich geregelt werden.

Was ist bei Open Source zu beachten?

Open-Source-Lizenzen erlauben die Nutzung, stellen aber Bedingungen. „Copyleft“-Lizenzen wie die GPL können verlangen, dass eigene Weiterentwicklungen unter derselben Lizenz offengelegt werden. Deshalb sollte vor dem Einsatz geprüft werden, welche Komponenten verwendet werden.

Häufige Fragen

Gehört mir der Quellcode, wenn ich eine App entwickeln lasse?

Nur wenn es vertraglich vereinbart ist. Ohne ausdrückliche Regelung erhält der Auftraggeber häufig nur die Nutzungsrechte, die für den Vertragszweck nötig sind – oft ohne Quellcode.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.