IT-Recht

Bitcoin, Kryptowährungen und Blockchain

Kurz gesagt

Wir beraten Start-ups und Unternehmen zu Kryptowährungen, Token, NFTs, Smart Contracts und Blockchain-Anwendungen – von der Strukturierung eines Projekts über Verträge bis zu regulatorischen Fragen nach der EU-Verordnung MiCA.

Welche Rechtsfragen stellen sich bei Krypto-Projekten?

  • Rechtliche Einordnung von Token (Utility, E-Money, Asset-Referenced)
  • Erlaubnispflichten und Regulierung nach MiCA (seit 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar)
  • Whitepaper-Pflichten und Haftung
  • Smart Contracts: Wirksamkeit, Auslegung, Haftung bei Fehlern
  • NFTs: Urheber-, Marken- und Verbraucherrecht
  • Verträge mit Entwicklern, Plattformen und Investoren

Ist ein Smart Contract ein Vertrag im rechtlichen Sinn?

Ein Smart Contract ist zunächst Programmcode, der Vorgänge automatisch ausführt. Ein Vertrag im Rechtssinn entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen. Der Code kann einen Vertrag umsetzen – er ersetzt aber nicht die Frage, was die Parteien vereinbart haben und wer bei Fehlern haftet.

Hinweis: Steuerliche Fragen zu Kryptowährungen sollten mit einem Steuerberater geklärt werden; wir arbeiten dafür bei Bedarf mit spezialisierten Kollegen zusammen.

Häufige Fragen

Braucht mein Krypto-Start-up eine Erlaubnis?

Das hängt vom Geschäftsmodell ab. Wer Kryptowerte-Dienstleistungen wie Verwahrung, Tausch oder Handelsplattformen anbietet, benötigt unter MiCA regelmäßig eine Zulassung. Eine frühe Prüfung vermeidet teure Umstrukturierungen.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.