IT-Recht

IT-Projektverträge

Kurz gesagt

Ein guter IT-Projektvertrag legt fest, was geliefert wird, wie abgenommen wird, was Änderungen kosten und wer wofür haftet. Wir gestalten solche Verträge und begleiten die Verhandlung – für Auftraggeber und Dienstleister, bei klassischen wie bei agilen Projekten.

Was muss in einem IT-Projektvertrag geregelt sein?

  • Leistungsbeschreibung bzw. Lastenheft / Pflichtenheft oder Product Backlog
  • Vertragstyp (Werk- oder Dienstvertrag) und seine Folgen
  • Projektorganisation, Mitwirkungspflichten, Change-Request-Verfahren
  • Abnahme, Mängelrechte, Verjährung
  • Vergütung: Festpreis, Aufwand, Meilensteine
  • Nutzungsrechte an Software und Quellcode, Open-Source-Komponenten
  • Haftungsbegrenzung, Vertraulichkeit, Datenschutz (Auftragsverarbeitung)
  • Exit-Regelungen und Übergabe bei Vertragsende

Werkvertrag oder Dienstvertrag bei agilen Projekten?

Bei agiler Softwareentwicklung (z. B. Scrum) ist die Einordnung oft unklar. Davon hängt ab, ob ein Erfolg geschuldet ist, ob eine Abnahme stattfindet und welche Mängelrechte bestehen. Der Vertrag sollte diese Fragen deshalb ausdrücklich regeln, statt sie der späteren Auslegung durch ein Gericht zu überlassen.

Häufige Fragen

Wann sollte ein Anwalt in ein IT-Projekt eingebunden werden?

Idealerweise vor der Unterschrift – bei der Ausschreibung oder spätestens bei der Vertragsverhandlung. Nachträgliche Korrekturen sind deutlich teurer.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.