Medienrecht

Presse- und Äußerungsrecht

Kurz gesagt

Wer durch einen Presseartikel, einen Online-Beitrag oder einen Post in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung oder Widerruf und unter Umständen Geldentschädigung verlangen. Entscheidend ist schnelles Handeln: Eine einstweilige Verfügung setzt Eilbedürftigkeit voraus, die in der Praxis oft nur rund einen Monat ab Kenntnis besteht.

Wann ist eine Berichterstattung rechtswidrig?

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich unzulässig. Meinungsäußerungen sind dagegen weitgehend geschützt – es sei denn, es handelt sich um Schmähkritik, Formalbeleidigung oder einen Angriff auf die Menschenwürde. Bei Verdachtsberichterstattung gelten strenge Sorgfaltsanforderungen: Mindestbestand an Beweistatsachen, ausgewogene Darstellung und vorherige Gelegenheit zur Stellungnahme. Auch wahre Berichte über die Privat- oder Intimsphäre können unzulässig sein.

Welche Ansprüche habe ich gegen Medien?

  • Unterlassung: Die Äußerung darf nicht wiederholt werden; online muss sie entfernt werden.
  • Gegendarstellung: Veröffentlichung Ihrer Sicht der Tatsachen an gleicher Stelle – in Bayern nach Art. 10 Bayerisches Pressegesetz. Sie muss unverzüglich verlangt werden.
  • Berichtigung / Widerruf: Richtigstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen.
  • Geldentschädigung und Schadensersatz: bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen bzw. wirtschaftlichen Schäden.

Presserechtliche Beratung vor der Veröffentlichung

Wir beraten auch Verlage, Journalisten, Autoren, Produktionsfirmen und Unternehmen vor der Veröffentlichung: Prüfung von Manuskripten, Filmen und Pressemitteilungen, Umgang mit Presseanfragen und Krisenkommunikation. Mehr zum Schutz Ihres Rufs im Internet finden Sie unter Reputationsmanagement.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich gegen einen Artikel vorgehen?

So schnell wie möglich. Für eine einstweilige Verfügung verlangen die Gerichte Dringlichkeit, die in München und vielen anderen Gerichtsbezirken in der Praxis nach etwa einem Monat ab Kenntnis entfallen kann. Auch eine Gegendarstellung muss unverzüglich verlangt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinung?

Eine Tatsachenbehauptung ist dem Beweis zugänglich (wahr oder unwahr). Eine Meinung ist von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt. Diese Abgrenzung entscheidet oft über den Erfolg eines Vorgehens.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.