Medienrecht

Musik- und Filmrecht

Kurz gesagt

Wir beraten Produzenten, Filmschaffende, Musiker, Labels und Verlage bei Verträgen und Rechtefragen rund um Film, Serie, Werbung und Musik. Die Besonderheit: Constantin Ried ist nicht nur Anwalt, sondern seit 2009 selbst Mitgründer und Geschäftsführer einer Filmproduktionsgesellschaft und diplomierter TV-Produktionsmanager (BAF). Er kennt die Abläufe einer Produktion aus eigener Erfahrung.

Leistungen im Filmrecht

  • Optionsverträge und Verfilmungsverträge (Stoffrechte, Buchrechte, Lebensgeschichten)
  • Drehbuch-, Regie-, Darsteller- und Crewverträge
  • Koproduktions-, Auftragsproduktions- und Vertriebsverträge
  • Rechteklärung und Chain of Title für Sender, Plattformen, Verleiher und Versicherer
  • Rechtliche Begleitung bei Filmförderung und Finanzierung
  • Musikrechte im Film: Synchronisationslizenzen, Filmmusik, Library Music
  • Persönlichkeitsrechte bei dokumentarischen und biografischen Stoffen

Leistungen im Musikrecht

  • Künstler-, Bandübernahme-, Produzenten- und Vertriebsverträge
  • Musikverlagsverträge und Editionsverträge
  • Fragen zu Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL)
  • Bandverträge und Namensrechte
  • Sampling, Remixe, Coverversionen und Rechteverletzungen
  • Streaming, Social Media und Werbenutzung von Musik

Was ist die „Chain of Title“ und warum ist sie wichtig?

Die Chain of Title ist die lückenlose Dokumentation aller Rechte, die für die Auswertung eines Films erforderlich sind – vom Stoff über das Drehbuch bis zur Musik. Sender, Streamingdienste, Verleiher, Förderer und Versicherer verlangen diesen Nachweis. Lücken führen im schlimmsten Fall dazu, dass ein fertiger Film nicht ausgewertet werden kann.

Was sollte in einem Künstlervertrag geregelt sein?

Mindestens: Laufzeit und Optionen, Umfang der eingeräumten Rechte (Territorium, Medien, Dauer), Vergütung und Beteiligung (Royalties, Vorschüsse, Verrechnung), Abrechnungs- und Prüfrechte, Namens- und Bildrechte sowie Kündigungs- und Rückrufrechte. Unklare Klauseln führen erfahrungsgemäß später zu teuren Streitigkeiten.

Häufige Fragen

Brauche ich für Musik in meinem Film eine Lizenz?

Ja. Für die Verbindung von Musik mit Bildern (Synchronisation) ist in der Regel eine Lizenz des Musikverlags (Komposition) und des Tonträgerherstellers (Aufnahme) erforderlich. Die GEMA deckt dieses Recht meist nicht ab.

Beraten Sie auch Newcomer und kleine Produktionen?

Ja. Neben etablierten Produktionsfirmen und Labels beraten wir auch Start-ups, Nachwuchsfilmer und unabhängige Musiker – mit klar kalkulierbaren Kosten.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.