Bei SaaS- und Cloud-Verträgen kommt es vor allem auf Verfügbarkeit (SLA), Datenschutz, Datensicherheit und den Exit an. Wir gestalten und verhandeln SaaS-Verträge, Service Level Agreements und Outsourcing-Verträge – für Anbieter wie für Kunden.
Was gehört in einen SaaS-Vertrag?
- Leistungsbeschreibung und Nutzungsumfang
- Service Level Agreement: Verfügbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Service Credits
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Serverstandort, Drittlandtransfer
- Informationssicherheit und Zertifizierungen
- Preisanpassungen, Laufzeit, Kündigung
- Datenherausgabe und Unterstützung beim Anbieterwechsel (Exit)
- Haftung und Haftungsbegrenzung
Worauf achten Unternehmen beim IT-Outsourcing?
Beim Outsourcing werden IT-Leistungen dauerhaft an einen Dienstleister übertragen. Entscheidend sind messbare Leistungskennzahlen, Kontroll- und Auditrechte, eine saubere Übergangsphase, der Umgang mit Mitarbeitern und Altverträgen sowie ein realistischer Exit-Plan. Seit dem EU Data Act (anwendbar seit September 2025) gelten zudem Vorgaben zum Wechsel zwischen Cloud-Anbietern.
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn der Cloud-Anbieter ausfällt?
Das richtet sich nach dem Vertrag. Häufig sind Haftung und Service Credits begrenzt. Unternehmen sollten die Regelungen vor Vertragsschluss auf ihr tatsächliches Risiko abstimmen.
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.