Immobilienrecht

Immobilienrecht und Baurecht

Kurz gesagt

Das Immobilienrecht ist neben dem Medienrecht unser zweiter Schwerpunkt – Constantin Ried ist hier seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit 2001 tätig, Miet- und WEG-Verwaltungen in München berät er seit 20 Jahren. Wir prüfen Kauf-, Bauträger-, Bau-, Architekten- und Maklerverträge und begleiten Bauherren, Käufer und Verwaltungen so, dass Konflikte möglichst gar nicht erst entstehen – und vertreten sie, wenn es doch zum Streit kommt.

Beratung von Haus- und WEG-Verwaltungen

Seit 20 Jahren beraten wir Miet- und WEG-Verwaltungen in München in ihrem laufenden Tagesgeschäft: Beschlussfassung und Beschlussanfechtung in der Eigentümerversammlung, Umsetzung der WEG-Reform 2020, Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, Verwalterverträge und Verwalterhaftung sowie das Verhältnis zu Mietern bei verwalteten Mietobjekten.

Baurecht

Beratung von Bauherren bei Bauverträgen, Verbraucherbauverträgen (§§ 650i ff. BGB), Nachträgen, Bauverzögerungen, Abnahme und Mängeln. Wichtig zu wissen: Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren grundsätzlich fünf Jahre nach der Abnahme – die Abnahme ist deshalb der entscheidende Moment des Bauvorhabens.

Vertragsprüfungen

Prüfung von Kaufverträgen (auch vor dem Notartermin), Bauverträgen, Mietverträgen für Gewerbe und Werbe- oder Drehortverträgen. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet – er berät nicht einseitig in Ihrem Interesse. Eine anwaltliche Prüfung vor dem Termin schließt diese Lücke.

Wie schütze ich mich beim Kauf vom Bauträger?

Der Bauträgervertrag muss notariell beurkundet werden. Zahlungen dürfen nur nach Baufortschritt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verlangt werden. Achten Sie auf eine genaue Baubeschreibung, verbindliche Fertigstellungstermine, eine Vertragsstrafe bei Verzug, die Regelung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums und Sicherheiten. Wir prüfen den Vertragsentwurf vor der Beurkundung und begleiten die Abnahme.

Bewahrung vor Konflikten beim Bau

Die meisten Baustreitigkeiten entstehen aus unklaren Verträgen und fehlender Dokumentation. Präventive Begleitung heißt: klare Leistungsbeschreibung, Dokumentation von Mängeln und Behinderungen, fristgerechte Rügen und ein geordnetes Nachtragsmanagement.

Architektenrecht

Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Honorarfragen nach der HOAI (die seit 2021 als Orientierung dient und frei vereinbart werden kann), Haftung des Architekten für Planungs- und Überwachungsfehler.

Maklerrecht

Beratung zu Provisionsansprüchen, Maklerverträgen und Doppeltätigkeit. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher gilt seit Dezember 2020: Die Maklerprovision wird grundsätzlich zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, und der Maklervertrag bedarf der Textform (§§ 656a ff. BGB).

Kooperation im Immobilienrecht

Im Immobilienrecht kooperieren wir mit Ried, Zenneck & Partner Rechtsanwälte. Mehr dazu unter Bürogemeinschaft & Kooperation.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine anwaltliche Prüfung vor dem Notartermin?

In aller Regel ja. Der Notar ist neutral. Ein Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen und kann Klauseln zu Gewährleistung, Zahlungsplan, Fristen und Sicherheiten gezielt verbessern.

Was mache ich, wenn der Bauträger nicht rechtzeitig fertig wird?

Prüfen Sie den Vertrag auf verbindliche Fertigstellungstermine und Vertragsstrafen. Verzugsschäden wie zusätzliche Miete können unter Umständen geltend gemacht werden. Wichtig ist, den Verzug schriftlich und rechtzeitig geltend zu machen.

Beraten Sie auch Hausverwaltungen, nicht nur einzelne Eigentümer?

Ja. Wir beraten seit 20 Jahren Miet- und WEG-Verwaltungen in München, unter anderem zu Eigentümerversammlungen, Beschlussanfechtungen, Jahresabrechnungen und Verwalterverträgen.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.