Medienrecht

Medienrecht

Kurz gesagt

Medienrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um die Erstellung, Veröffentlichung und Verwertung von Inhalten – von Texten, Fotos, Musik und Filmen bis zu Presseberichten, Social-Media-Posts und Online-Bewertungen. Wir beraten Urheber, Produktionsfirmen, Verlage, Unternehmen und Privatpersonen und vertreten sie außergerichtlich wie vor Gericht. Constantin Ried ist seit 2004 auf das Medienrecht spezialisiert und seit 2009 selbst Filmproduzent.

Unsere Tätigkeitsbereiche im Medienrecht

Für wen sind wir im Medienrecht tätig?

Für Start-ups und Unternehmen der Film-, Musik- und Kreativbranche, für Urheber und Leistungsschutzberechtigte (etwa ausübende Künstler, Labels und Produzenten), Verlage und Agenturen – und für Privatpersonen, deren Rechte im Netz oder in den Medien verletzt wurden. Weil Constantin Ried seit 2009 eine eigene Filmproduktion führt, kennen wir die Branche nicht nur aus Akten, sondern aus der Praxis.

Kooperation im Medienrecht

Im Urheber- und Medienrecht kooperieren wir mit Dr. Bernhard Knies (New-Media-Law Rechtsanwälte), Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Mehr unter Bürogemeinschaft & Kooperation.

Häufige Fragen

Was macht ein Anwalt für Medienrecht?

Ein Anwalt für Medienrecht berät bei Verträgen über Inhalte (z. B. Lizenz-, Film-, Musik- und Verlagsverträge), setzt Rechte bei Verletzungen durch, wehrt Abmahnungen ab und geht gegen rechtswidrige Berichterstattung, Posts oder Bewertungen vor.

Vertreten Sie im Medienrecht auch Privatpersonen?

Ja. Neben Unternehmen und Kreativen vertreten wir auch Privatpersonen, etwa bei Abmahnungen, rufschädigenden Beiträgen oder Fotos, die ohne Einwilligung veröffentlicht wurden.

Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.